Berlin – Die Verordnungsfähigkeit von Calciumverbindungen und Vitamin D als Begleitmedikation soll künftig auch bei der Behandlung mit den Antikörpern Denosumab und Romosozumab sowie Parathormonrezeptor (PTHR1)-Antagonisten wie Teriparatid und Abaloparatid möglich sein.... [weiter lesen]

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