Berlin – Bis Juli 2023 müssen zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten einen Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung... [weiter lesen]
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