Das Land fördert Erholungsmaßnahmen für Familien mit drei Kindern, für Familien mit einem behinderten Kind und allein Erziehende vorrangig vor Familien mit mindestens zwei Kindern. Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Die Landesleistung ist deshalb vom Familieneinkommen abhängig. Auf der Seite informiert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und Möglichkeiten der Bezuschussung von Familienerholung in Niedersachsen mit Links zu Familienferienstätten und bestellbaren Katalogen.
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