Das sogenannte politische Neutralitäts*gebot führt in der schulischen und außerschulischen Bildung regelmäßig zu Verunsicherung: Was bedeutet dieses Gebot für den Umgang mit diskriminierenden und menschen*feindlichen Äußerungen? Auf welcher rechtlichen Grundlage können Schulen überhaupt einen Projekttag gegen Rechtsextremismus durchführen? Und wie kann der Umgang mit Parteien, die den eigenen Ziel*setzungen widersprechen, in der politischen Bildungs*arbeit aussehen? Dürfen sie einfach von Veranstaltungen ausgeladen werden? Diese und weitere Fragen haben Träger der Präventions- und Jugend*arbeit in den letzten Jahren zunehmend beschäftigt. Um die Handlungs*sicherheit in der Praxis zu stärken, hat cultures interactive e.V. den Juristen Leon A. Brandt von SOCLES beauftragt, eine Rechts*expertise zu erstellen, die sich ausführlich mit den verfassungs*rechtlichen Grundlagen des politischen Neutralitäts*gebots auseinandersetzt. Ein Schwerpunkt der Expertise liegt dabei auf der Distanzierungs- und Ausstiegs*arbeit mit rechts*extremen jungen Menschen im schulischen Kontext sowie in der Kinder- und Jugend*hilfe. Brandt erklärt zum Beispiel, auf welcher rechtlichen Grundlage pädago*gische Fachkräfte mit Minderjährigen, die menschen*verachtende und demokratie*feindliche Haltungen äußern, in einen vertrauens*vollen Kontakt kommen können und wann eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Außerdem geht die Expertise erstmalig vertieft auf die besonderen datenschutz*rechtlichen Anforderungen ein, welche für die Präventions- und Distanzierungs*arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelten.
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