Luxemburg – Im Gesundheitswesen dürfen EU-Staaten auch Tätigkeiten erlauben, die nur einen Teil eines bestimmten Berufsbilds abdecken. Nach einem heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt das auch für die Kernberufe wie... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.