Mit dem im Entwurf vorliegenden Landesgesetzes sollen die rechtlichen und instrumentellen Grundlagen zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit verbessert werden. Ziele der landesgesetzlichen Regelung sind die frühe Förderung des Kindewohls durch möglichst niedrigschwellige, frühzeitige, umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung der Eltern im Rahmen einer verstärkten Nutzung vorhandener Ressourcen bei freien Trägern und Kommunen (Jugendämter und Gesundheitsämter), die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung mit gezielten Strategien zur Wahrnehmung und Intervention durch den Aufbau und die Arbeit lokaler Netzwerke in Federführung der Jugendämter und die Steigerung der Inanspruchnahme der Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Krankheiten (Früherkennungsuntersuchungen) bei Kindern.
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