Bei der Fortschreibung der „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung“ (Beschluss der KMK vom 10.03.2000) werden neben Aspekten und Zielen der inklusiven Bildung Bezüge zur allgemeinen Pädagogik sowie zu den entsprechenden Empfehlungen der Kultusministerkonferenz beachtet. Ziel dieser Empfehlungen ist es, die Grundlagen der Bildung und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in ihrem emotionalen Erleben und sozialen Handeln, also im Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, zu aktualisieren. Damit wird dem Anspruch auf entsprechende Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote an allen Lernorten im Sinne der Sicherung von Teilhabechancen und der Gesamtpersönlichkeitsentwicklung Rechnung getragen. Den Ländern werden dazu Impulse für die Entwicklung der Bildungsangebote und die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in ihrer Zuständigkeit gegeben. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2024)
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