Wenn in familiengerichtlichen Verfahren nach Paragraph 1666 BGB einzuschätzen ist, ob für Kinder von Eltern, die kriminellen Milieus zugerechnet werden, einer religiösen Sondergruppe angehören oder radikalisiert menschenfeindliche Positionen vertreten, eine Kindeswohlgefährdung besteht, kann das Familiengerichte und psychologische Sachverständige vor erhebliche Herausforderungen stellen.Gestützt auf eine Aktenanalyse der Kinderschutzfälle eines Großstadtjugendamtes zu Eltern aus kriminellen Milieus und einer Literaturübersicht erörtert Prof. Dr. Heinz Kindler in seinem Vortrag Vorschläge, worauf psychologische Sachverständige in solchen Fällen achten können.
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