Berlin – Die Gesundheitsämter gehen davon aus, dass im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab dem 16. März greifen soll, im Schnitt bis zu zehn Prozent der Beschäftigten keinen eindeutigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können und deshalb an das... [weiter lesen]

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