Frankfurt am Main – Niedergelassene Ärzte können nun auch in Hessen die Coronaimpfung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abrechnen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) einigten sich über die Vergütung, wie die KVH mitteilte.... [weiter lesen]
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