Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines ehemaligen Coronainfizierten abgelehnt, dessen Ansteckung gemäß der bundesweiten Ausnahmen für Genesene und Geimpfte zu lange zurückliegt. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, entschieden die Karlsruher... [weiter lesen]
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