Berlin – Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits vor fünf Monaten das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen, organisierten Suizidbeihilfe – den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch (StGB) – für nichtig erklärt hatte, sieht Helmut...
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Berlin – Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits vor fünf Monaten das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen, organisierten Suizidbeihilfe – den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch (StGB) – für nichtig erklärt hatte, sieht Helmut...





