Berlin – Vertragsärzte müssen den Impfstoff gegen SARS-CoV-2 künftig zwei Wochen im Voraus bestellen – erstmals am kommenden Dienstag. Die wöchentliche Belieferung der Praxen bleibt erhalten. Vorgaben zu Bestellmengen soll es nicht mehr geben. Das hat die Kassenärztliche... [weiter lesen]
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