Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Die CCTA ist eine nicht-invasive bildgebende Methode, mit der die Herzkranzarterien... [weiter lesen]

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