Leipzig – Der Bund ist nicht verpflichtet, Natrium-Pentobarbital an Sterbewillige abzugeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste... [weiter lesen]

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