Karlsruhe – Für die nachträgliche Prüfung der Verbote in der Coronakrise sind in erster Linie die Verwaltungsgerichte zuständig. Das stellt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem heute veröffentlichten Beschluss klar. Dass die meisten...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.