Karlsruhe – Für die nachträgliche Prüfung der Verbote in der Coronakrise sind in erster Linie die Verwaltungsgerichte zuständig. Das stellt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem heute veröffentlichten Beschluss klar. Dass die meisten...
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 Bundesverfassungsgericht verweist Coronakläger an Verwaltungsgerichte
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