Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen für Zwangsbehandlungen von Patienten im Maßregelvollzug aufgezogen. Sofern nicht andere Menschen gefährdet sind, kann etwa eine medikamentöse Behandlung nicht gegen den erklärten Willen des Betroffenen – in Form... [weiter lesen]
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