Berlin – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Eilverfahren (Az.: 2 BvE 4/23) die Rechte der Abgeordneten im Bundestag auf ausreichend Beratungszeit für Gesetzesvorhaben gestärkt. Es ging im vorliegenden Fall zwar um das Heizungsgesetz der Ampelkoalition.... [weiter lesen]

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