Kassel – Wenn Pflegebedürftige in eine Pflegeeinrichtung oder auch eine gleichgestellte Einrichtung mit „besonderen Wohnformen“ ziehen, bekommen sie kein reguläres Pflegegeld mehr. Das gilt auch für Selbstzahler, die wegen ihres Einkommens oder Vermögens die Kosten der... [weiter lesen]
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