Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat die finanzielle Lage sogenannter Beleghebammen gefestigt. Zahlt ihnen das Belegkrankenhaus einen Zuschuss zu ihrer Haftpflichtversicherung, bekommen sie den für die Versicherung vorgesehenen sogenannten Sicherstellungszuschlag... [weiter lesen]
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