Kassel – Hunderttausende Freiberufler und Selbstständige mit geringem Einkommen müssen auf rückständige Krankenkassenbeiträge einen Säumniszuschlag von monatlich fünf Prozent bezahlen. Der Säumniszins von jährlich 60 Prozent sei nicht verfassungswidrig, ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.