Kassel – Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es weiterhin nur mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK). Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R). Gesetzlich Krankenversicherte... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.