Kassel – Der psychische Leidensdruck transsexueller und nicht binärer Menschen kann Krankheitswert haben. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) heute in Kassel klar. Als Konsequenz muss der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) eine Richtlinie zu geschlechtsangleichenden... [weiter lesen]
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