Berlin – Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 SARS-CoV-2-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dies beschlossen... [weiter lesen]
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Berlin – Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 SARS-CoV-2-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dies beschlossen... 





