Berlin – Mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kardiovaskuläre Erkrankungen bekämpfen – und nimmt dabei einen großen Konflikt mit der Selbstverwaltung in Kauf. Laut Referentenentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sollen die... [weiter lesen]
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