Kassel – Unfruchtbare Ehepaare haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die Krankenkasse müsse nur aufkommen, wenn... [weiter lesen]
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