Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23, 1 BvR 2182/23). Das teilte das Gericht heute mit. Mit der... [weiter lesen]
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