Berlin – Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von Biontech/Pfizer und Moderna gibt es ab dem 1. Oktober eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Bis dahin... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






