Berlin – Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von Biontech/Pfizer und Moderna gibt es ab dem 1. Oktober eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Bis dahin... [weiter lesen]
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