Karlsruhe – Lebensmittel dürfen in der Regel nicht verkauft und beworben werden, als seien sie für medizinische Zwecke geeignet. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist dies den eng umgrenzten „Lebensmitteln für besondere... [weiter lesen]
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