Karlsruhe – Betroffene der Coronalockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Die Karlsruher Richter wiesen heute in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers... [weiter lesen]
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