"Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August 2013 gezahlt." Diese Seite des Familienministeriums informiert über das Betreuungsgeld und verlinkt auf eine Zusammenstellung häufiger Fragen und Antworten dazu.

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