Berlin – Berliner Krankenhäuser dürfen nach dem Erfolg zweier Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht künftig auch wieder medizinisch nicht dringliche Behandlungen vornehmen. Das Behandlungsverbot in der Infektionsschutzverordnung der Landesregierung... [weiter lesen]
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Berlin – Berliner Krankenhäuser dürfen nach dem Erfolg zweier Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht künftig auch wieder medizinisch nicht dringliche Behandlungen vornehmen. Das Behandlungsverbot in der Infektionsschutzverordnung der Landesregierung... 





