Mit dem vorliegenden Bericht kommt der Senat von Berlin seiner Berichtspflicht nach § 11 Absatz 1 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin nach. Der Senat berichtet über die Entwicklung der Zielerreichung des in § 1 Absatz 1 LGBG genannten Ziels der
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