Der erste Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Gute-KiTa-Gesetz umfasst die Zwischenberichte der beiden Evaluationsstudien (Umsetzungs- und Wirkungsstudie) und die Stellungnahme der Bundesregierung. Die Zwischenberichte liefern wichtige Erkenntnisse über den bisherigen Umsetzungsstand des Gesetzes, zudem werden erste Wirkungsprognosen vorgenommen.Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht gemäß § 6 Abs. 3 KiQuTG (Artikel 1 des Gute-KiTa-Gesetzes) nach, die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag erstmals zwei Jahre nach dem Inkrafttreten über die Ergebnisse der Evaluation zu berichten.
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.