In Brandenburg werden ab 1.8.2019 alle Kinder aus Familien, die Sozialleistungen erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, beitragsfrei in der Kita betreut. Diese Beitragsfreiheit gilt für Kinder in der Krippe (bis vollendetem 3. Lebensjahr), im Kindergarten (vom 3. Lebensjahr bis zum Jahr vor der Einschulung; das letzte Jahr vor der Einschulung ist für alle beitragsfrei), im Hort (bis zum Ende der Grundschule) und in der Kindertagespflege.Die Seite beantwortet die wichtigsten Fragen zur Beitragsfreiheit in Brandenburg bei niedrigem Einkommen.

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