Berlin – Auf Bezieher mittlerer und höherer Einkommen kommen im nächsten Jahr nur geringfügige bis keine Veränderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen zu. Unverändert bei 58.050 Euro oder monatlich 4.837,50 Euro bleibt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze... [weiter lesen]

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