Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer hat auf die inhaltlichen Vorgaben für ein ärztliches Attest hingewiesen, insbesondere für ein Attest, das von der Maskenpflicht in der Coronakrise befreit. „Atteste, in denen (lediglich) festgestellt wird,... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.