Studenten mit BAföG verlieren ihren Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn sie einen geplanten Studienfachwechsel nicht «unverzüglich» umsetzen. Allerdings bleibt das BAföG gesichert, wenn Studierende zwar zunächst in ihrem ursprünglich gewählten Fach eingeschrieben bleiben, im neuen Studienfach aber bereits Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen. [mehr]


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