Berlin – Die Europäische Union (EU) plant eine neue Verordnung zur Herausgabe von elektronisch gespeicherten Daten an Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten – wie etwa Staatsanwaltschaften. Das kann auch Ärzte und deren Patientendaten betreffen. Die Bundesärztekammer (BÄK)... [weiter lesen]
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