Berlin – Anästhesisten können Narkosen und Analgosedierungen bei Eingriffen aus dem Abschnitt 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog) in bestimmten Ausnahmefällen auch weiterhin durchführen und abrechnen. Darauf hat die Kassenärztliche... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






