Mit dem Beschluss zum Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz will die Bundesregierung eine Weiche dafür stellen, dass Länder und Kommunen ab dem 1. Januar 2008 mit dem Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren beginnen können. Auf der Seite ist die Pressinformation zum Beschluss sowie eine Tabelle: Aufteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionskosten für den Ausbau der Kinderbetreuung in den einzelnen Ländern abrufbar.

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