Berlin – Die Aufsichtsbehörden würden Nachhaltigkeitskriterien im Kollektivvertrag nicht beanstanden, auch, wenn diese zu höheren Ausgaben für die Krankenkassen führen würden. Das stellte die Leiterin der Abteilung „Kranken- und Pflegeversicherung“ im Bundesamt für Soziale... [weiter lesen]
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