Berlin – Eine asbestbedingte Krebserkrankung ist auch dann eine Berufskrankheit, wenn der Betreffende keinen formalen Grenzwert oder eine Schwellendosis nachweisen kann. Solche Grenzwerte oder Schwellendosen sind also keine Voraussetzung für die ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






