Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII "Tagesbetreuung für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen" hat 2010 mithilfe einer Unter-Arbeitsgruppe die nachstehenden Qualitätsmerkmale für die Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in der Stadtgemeinde Bremen formuliert (ergänzte Neuauflage, Dezember 2012). Vor dem Hintergrund des quantitativen Anstiegs der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren soll auch die Qualität der Betreuungsangebote für diese Altersgruppe weiter entwickelt werden. Es wurden wünschenswerte und gleichzeitig praktisch realisierbare Ziele formuliert, die einen Orientierungsleitfaden für alle bestehenden und neu entstehenden Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in der Stadt darstellen. Das Papier bezieht sich sowohl auf alle Einrichtungsformen für Kinder unter drei Jahren (Krippe, Kleinkindgruppe, alterserweiterte Gruppe) als auch auf die Tagespflege.

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