Dortmund – Der Gesetzgeber will, dass Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker bis zum 1. Juli 2027 elektronische Verordnungen (E-Verordnungen) von Hilfsmitteln verarbeiten können. Um das Verfahren zu testen, beteiligen sich der AOK... [weiter lesen]
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