Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Anerkennung einer Berufskrankheit wegen Borreliose erleichtert. Dafür genügt eine „besondere Infektionsgefahr“ während der Arbeit, wie das BSG gestern in Kassel im Fall einer Erzieherin eines Waldkindergartens entschied (Az: B... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.