Berlin – Der Preis eines neuen Arzneimittels, den der GKV-Spitzenverband und der Hersteller im Anschluss an die frühe Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) aushandeln, gilt künftig rückwirkend ab dem siebten Monat nach der Marktzulassung des... [weiter lesen]
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