Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger dürfen eine Vollzeitbeschäftigung nicht grundsätzlich ablehnen. Die Erziehung eines Kindes sei «in der Regel nicht gefährdet», wenn die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege sichergestellt sei, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16. Oktober 2008, AZ: L 5 AS 449/08). [mehr]


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