Karlsruhe/Mainz – Eine Ärztin, die in ihrer Praxis in der Pfalz im ersten Corona-Jahr „Keine Maskenpflicht“-Schilder aufgehängt hat, hat vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Teilerfolg errungen. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hatte sie Ende 2020 gerügt... [weiter lesen]

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