Berlin – Vertragsärzte, die mit den Krankenkassen separate Verträge zur integrierten Versorgung (IV) abschließen, müssen dies der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nicht mitteilen. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Damit lehnte nach dem ...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.

LinkBack URL
Über LinkBacks






